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Was NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ für alle leistet
• Interessenvertretung auf nationaler Ebene gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Institutionen
• Stärkung der beruflichen Identität und Anerkennung des Berufes in der Öffentlichkeit durch gezielte Kommunikation mit Medien
• Plattform für Stelleninserate
• Regionale Verankerung und Einbindung regionaler Interessen auf nationaler Ebene
• Beobachtungen von Arbeitsmarktentwicklungen
• Vernetzung mit nationalen und internationalen Organisationen sowie Brückenschläge zu berufsnahen Branchen
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Ausgenommen sind studierende Neumitglieder für das Jahr der Gratismitgliedschaft. Die Aktion ist nicht kummulierbar und dauert bis 31.12.2023.
Austritt / Kündigung Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt auf Ende des Verbandjahres. Die schriftliche Austrittserklärung (Brief/E-Mail) ist der Geschäftsstelle bis 31. Dezember des laufenden Verbandsjahres zuzustellen. Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 31. Dezember eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden. Weitere Informationen finden Sie in den Statuten.