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Mitgliedschaft

Mitgliederkategorien

Die NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ besteht aus ordentlichen und aus ausserordentlichen Mitgliedern. Studierende erhalten eine Gratismitgliedschaft für 1 Jahr nach Abschluss des NDS HF. Ansonsten gelten für Sie die gleichen Mitgliederkategorien und Dienstleistungen.

Anmeldeformular

Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig sind oder waren bzw. das NDS Notfallpflege HF absolvieren und die Mitglied des SBK sind.

Jahresbeiträge:

> 50% berufstätig  Fr. 80.00
≤ 50% berufstätig   Fr. 40.00


Der SBK bietet folgende Dienstleistungen: https://www.sbk.ch/dienstleistungen.html 

Ausserordentliche Mitglieder

Als ausserordentliche Mitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig sind oder waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolvieren und die nicht Mitglied des SBK sind.

Jahresbeiträge:

> 50% berufstätig  Fr. 160.00
≤ 50% berufstätig   Fr.   80.00

 

Die NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ bietet ausserordentlichen Mitgliedern folgende zusätzliche Dienstleistungen, welche ordentliche Mitglieder über den SBK erhalten:
Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung (Tel. oder E-Mail an Geschäftsstelle NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ - 041 926 07 63)

Dienstleistungsübersicht

Passivmitglieder

Als Passivmitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolviert haben und nicht mehr arbeitstätig resp. pensioniert sind.

Jahresbeitrag: Fr. 40.-

Sie erhalten damit die Mitgliederzeitschrift HELP und die Newsmails zugestellt und profitieren von Vergünstigungen auf die Teilnahme an Fortbildungen der Notfallpflege Schweiz. Da sie nicht mehr arbeitstätig sind, sind sie von der Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung im Straf- und Arbeitsrecht ausgeschlossen.

Austritt

Der Austritt ist auf Ende des Kalenderjahres möglich. Gemäss den Statuten muss er der Geschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich (per E-Mail an info@notfallpflege.ch) mitgeteilt werden.