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News

Unseren neuer Newsletter wurde am 11. August 2023 an alle Mitglieder verschickt: Newsletter 8/2023

Die nächste Ausgabe unserer Zeitschrift HELP beschäftigt sich mit der der Arbeit in der Notfallpflege. Wir möchten eine Rubrik ins Leben rufen, in der wir O-Töne von euch Notfallpflegenden wiedergeben. In kurzen, knappen Worten verrätst zum Beispiel DU den Leserinnen und Lesern unserer Zeitschrift HELP, welche Person oder Situation dich, deine Arbeitsweise und deine Einstellung zum Beruf geprägt hat. Das kann ein prägendes Erlebnis oder ein:e Mitarbeiter:in sein, ein:e Vorgesetzte:r, eine Lehrperson während des NDS, ein Referat an einem Fachkongress oder eine Begegnung mit einer Koryphäe der Notfallpflege. Uns interessiert: «Wer oder was hat dich und deine Arbeitsweise in der Notfallpflege geprägt und warum?» Wir freuen uns auf deinen Beitrag, der Teil eines faszinierenden Kaleidoskops von Helden und Heldinnen der Notfallpflege sein wird. Sende deinen Beitrag bis zum 30.8.2023 an: redaktion@notfallpflege.ch. Wir würden uns sehr freuen, wenn du dich beteiligst.

Der diesjährige Tag der Pflege steht weltweit unter dem Motto «Our Nurses. Our Future.». Wer, wenn nicht die Pflegestudierenden bilden die Basis für die Zukunft der Pflege. Allerdings beunruhigen die Resultate einer schweizweiten Umfrage bei den Pflegestudierenden: Die Qualität der Ausbildung habe während der Pandemie gelitten und der aktuelle Mangel an Fachkräften verschärfe die Situation zusätzlich. Für den SBK ist klar, dass die Umsetzung der Ausbildungsoffensive dringend ist. In der Praxis müssen vor allem die Berufsbildner:innen unterstützt und gestärkt werden. Mehr Informationen

Da die Vorstandsmitglieder Claudia Ehrenzeller, Therese Blättler-Remund und Marianne Kraus an der Hauptversammlung offiziell ihren Austritt bekannt gaben, wurden sie am Abendanlass gebührend geehrt und verabschiedet. Lorena Meier und Petra Valk-Zwickl wurden für eine weitere Amtsperiode im Vorstand bestätigt. Petra Tobias bleibt ebenfalls in ihrem Amt, neu jedoch im Co-Präsidium mit dem neu gewählten Dirk Becker, der das Ressort Bildung von Claudia Ehrenzeller übernehmen wird. Ebenfalls neu im Vorstand begrüssen wir Ursula Feuz, die als Mitglied der Qualitätskommission die Nachfolge von Therese Blättler Remund antritt. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit! Mehr erfahren

Die Pflege nimmt auf Notfallstationen im Schmerzmanagement eine zentrale Rolle ein. Die Voraussetzung ist die Standardisierung der Schmerzbehandlung entsprechend einem pflegegeleiteten Schmerzkonzept für alle Altersgruppen, das die zeitnahe Verabreichung von Analgetika durch Pflegefachpersonen ermöglicht. Pflegefachpersonen haben in der Regel den ersten Kontakt mit Patientinnen und Patienten, die auf Notfallstationen behandelt werden. Sie verbringen aufgrund berufsspezifischer Aufgaben mehr Zeit mit ihnen als Ärztinnen und Ärzte. Positionspapier hier

Ältere Patientinnen und Patienten präsentieren sich häufig mit unspezifischen Symptomen, hinter denen oft akute und zeitkritische Erkrankungen wie z. B. eine Sepsis verborgen sind. Dadurch werden Hochrisiko-Situationen häufig verpasst. Die Vitalzeichen sind in diesen Situationen oft im Normbereich, wodurch es regelmässig zu Untertriage und Behandlungsverzögerungen in dieser Altersgruppe kommt. Oft präsentieren sich ältere Patientinnen und Patienten mit einem Delir, Stürzen und weiteren geriatrischen Syndromen wie Malnutrition oder neurokognitiven Störungen, wofür Notfallpflegefachpersonen, Notfallmedizinerinnen und Notfallmediziner nicht unbedingt das entsprechende Wissen und die Expertise haben. Positionspapier hier

Die Gesundheitskommission des Nationalrats wird sich an ihrer Sitzung vom 2./3. Februar 2023 mit der Parlamentarischen Initiative (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallauf-nahme» aus dem Jahr 2017 befassen.
Zu diesem Thema hat sich die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR zusammen mit der Notfallpflege Schweiz bereits bei den ersten Diskussionen im Dezember 2019 geäussert und sich klar gegen die Einführung einer solchen Gebühr ausgesprochen (vgl. Pressemitteilung vom 6. Dezember 2019). 

Die Gründe für die Ablehnung sind unverändert:

  • Der Begriff «Bagatellfälle» ist unklar und müsste genauer definiert werden, was kaum machbar ist.
  • Die Massnahme droht die Falschen zu treffen, chronisch Kranke beispielsweise oder ärmere und ältere Menschen.
  • Die Notfall-Gebühr suggeriert Verantwortliche für die Probleme im Gesundheitswesen. Statt die Patientinnen und Patienten in ihrem subjektiven Empfinden ernst zu nehmen, stempeln wir sie pauschal als «Hypochonder» ab.
  • Die Gebühr ist in der Praxis kaum umsetzbar. Notfälle sind keine Mautstationen.

Zielführender ist eine verbesserte Triage in den Notfallstationen durch interprofessionelles und gut geschultes Personal, Patientenleitung und Beratung durch moderne Technologien sowie die Unterstützung der Notfallmedizin und Notfallpflege, der Grundversorger (Hausärztinnen und Hausärzte) bei der Bewältigung der steigenden Anzahl von Notfallpatientinnen und -patienten. 

Stellungnahme hier

Please find the EuSEN newsletter Nr 3 2022 here: Download

Der Ständerat hat am 13.09.2022 dem Bundesgesetz über ein Ausbildungsoffensive und dem eigenverantwortlichen Bereich für Pflegefachpersonen mit 45 zu 0 Stimmen einstimmig und ohne Diskussion zugestimmt. Damit wird das Paket 1 der Umsetzung der Pflegeinitiative an den Nationalrat überwiesen. Der SBK und die Notfallpflege Schweiz freuen sich sehr über das klare Signal der kleinen Kammer und erwarten, dass der Nationalrat rasch die Behandlung des Geschäfts weiterführt. Bis dahin sind die Kantone in der Pflicht, den Exodus des Pflegepersonals mit Sofortmassnahmen zu stoppen. Mehr Informationen

Neu können Pflegefachpersonen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolviert haben und nicht mehr arbeitstätig resp. pensioniert sind. Sie erhalten damit das Mitgliedermagazin HELP und profitieren von Vergünstigungen auf die Teilnahme an Fortbildungen der Notfallpflege Schweiz. Da Passivmitglieder nicht mehr arbeitstätig sind, sind sie von der Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung im Straf- und Arbeitsrecht ausgeschlossen. Mehr erfahren