Die NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Studierende erhalten eine Gratismitgliedschaft für 1 Jahr nach Abschluss des NDS HF. Ansonsten gelten für sie die gleichen Mitgliederkategorien und Dienstleistungen.
Als Aktivmitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig sind oder waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolvieren.
Als NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ bieten wir unseren Aktivmitglied die folgenden Dienstleistungen.
Als Passivmitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolviert haben und nicht mehr arbeitstätig resp. pensioniert sind.
Sie erhalten damit die Mitgliederzeitschrift HELP und die Newsmails zugestellt und profitieren von Vergünstigungen auf die Teilnahme an Fortbildungen der Notfallpflege Schweiz. Da sie nicht mehr arbeitstätig sind, sind sie von der Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung im Straf- und Arbeitsrecht ausgeschlossen.
Der Austritt ist auf Ende des Kalenderjahres möglich. Gemäss den Statuten muss er der Geschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich (per E-Mail an info@notfallpflege.ch) mitgeteilt werden.